Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche
Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten
Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.
Von Bedeutung für den Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der
tierärztlichen Leistung. Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes, sondern
deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Praxis.
Das Gebührenverzeichnis der GOT
Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Gebührensatz
beziffert. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen. Die Gebührensätze der
medizinischen Einzelschritte müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine
vollständige Behandlung berechnen zu können. Dies ist notwendig, um den individuellen
Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den
Laien nicht immer ohne Erläuterung nachvollziehbar. Missverständnisse und Missinterpretationen sind
daher nicht selten, insbesondere wenn in Presseberichten aus der GOT zitiert wird.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverband praktischer Tierärzte e.V.
Hier können Sie die aktuelle Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen downloaden [PDF, 139 KB]